AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: 3. August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen der Tierphysiotherapie, Tierosteopathie, Tierheilpraktik, Ernährungsberatung und vereinbarte Geräteanwendungen zwischen Nina Hoppe Tiergesundheit, Inhaberin Nina Hoppe, Einzelunternehmen, Bahnhofstraße 55, 21259 Tostedt, Telefon 0173 5840498, E Mail hallo@nh-tiergesundheit.de, nachfolgend „Praxis“, und ihren Kunden.

Kunde ist die Person, die den Vertrag im eigenen Namen schließt, oder die bei Vertragsschluss offengelegte und wirksam vertretene Person. Der Kunde muss nicht Eigentümer oder Halter des behandelten Tieres sein.

Handelt eine Person für den Eigentümer oder Halter des Tieres, bestätigt sie, hierzu bevollmächtigt zu sein. Die Praxis kann einen Nachweis der Vollmacht verlangen.

Verträge können nur von volljährigen, geschäftsfähigen Personen oder durch deren gesetzliche Vertretung geschlossen werden.

2. Vertragsschluss und Terminbuchung

Termine können über das Onlinebuchungssystem, telefonisch, per E Mail, über WhatsApp an die Telefonnummer 0173 5840498 oder persönlich vereinbart werden.

Die Anzeige freier Termine im Onlinebuchungssystem stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot der Praxis dar. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählte Leistung ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Praxis die Buchung in Textform bestätigt.

Bei telefonischen oder sonstigen individuellen Anfragen kommt der Vertrag durch die ausdrückliche Bestätigung der Praxis oder durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Der genaue Ablauf muss mit dem eingesetzten Buchungssystem abgestimmt werden.

Die für den Vertrag geltenden AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Sie können gespeichert und ausgedruckt werden.

3. Art und Umfang der Leistungen

Art, Umfang und Ziel der Leistung richten sich nach der individuellen Vereinbarung und der fachlichen Einschätzung nach Erhebung der Vorgeschichte und des aktuellen Befunds.

Die Praxis bietet je nach Vereinbarung Leistungen aus den Bereichen Tierphysiotherapie, Tierosteopathie, Tierheilpraktik, Ernährungsberatung sowie Anwendungen mit Geräten, insbesondere Unterwasserlaufband und Matrix Rhythmus Therapie, an.

Die Praxis wählt innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens die fachlich geeigneten Maßnahmen aus. Wesentliche Änderungen des Vorgehens werden vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.

Der Kunde kann seine Zustimmung zu einer noch nicht durchgeführten Maßnahme jederzeit für die Zukunft zurücknehmen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlungspflichtig.

4. Kein bestimmter Behandlungserfolg

Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Die Praxis schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Behandlungserfolg, keine Heilung und keine bestimmte Dauer einer Besserung.

Individuelle Reaktionen und der Verlauf hängen unter anderem von Art und Ausprägung der Beschwerden, Vorerkrankungen, Alter, Verhalten und Mitwirkung ab.

Bei einzelnen naturheilkundlichen Verfahren kann die wissenschaftliche Evidenz begrenzt sein oder eine Anerkennung durch die evidenzbasierte Tiermedizin fehlen. Die Praxis informiert vor der Anwendung über die konkrete Methode und ihre wesentlichen Grenzen, soweit dies für die Entscheidung des Kunden erforderlich ist.

Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bei schuldhaften Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

5. Grenzen der Leistungen und tierärztliche Abklärung

Die Leistungen der Praxis ersetzen keine erforderliche tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Die Praxis ist keine Tierarztpraxis und unterhält keinen tierärztlichen Notdienst.

Tätigkeiten, die gesetzlich Tierärztinnen oder Tierärzten vorbehalten sind, werden nicht angeboten. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel werden nur nach den gesetzlichen Vorgaben und einer tierärztlichen Verschreibung beziehungsweise Behandlungsanweisung angewendet, soweit eine Anwendung durch andere Personen rechtlich zulässig ist.

Die Praxis kann eine tierärztliche Abklärung vor Beginn oder Fortsetzung der Behandlung verlangen, wenn dies fachlich oder aus Gründen des Tierwohls erforderlich erscheint.

Bei Atemnot, starken Blutungen, Krampfanfällen, Bewusstseinsstörungen, Vergiftungsverdacht, akuten Lähmungen, starken Schmerzen, rascher Verschlechterung oder einem sonstigen Notfall muss der Kunde unverzüglich eine Tierarztpraxis oder Tierklinik kontaktieren.

6. Angaben und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde informiert die Praxis vollständig und wahrheitsgemäß über bekannte Erkrankungen, tierärztliche Diagnosen, Operationen, Medikamente, Unverträglichkeiten, Trächtigkeit, aktuelle Symptome, ansteckende Erkrankungen, Parasitenbefall und auffälliges Verhalten des Tieres.

Relevante Befunde, Bildgebungen, Laborberichte, Medikamentenpläne und tierärztliche Empfehlungen sind auf Bitte der Praxis vorzulegen.

Der Kunde informiert die Praxis unverzüglich über Veränderungen, neue Befunde und unerwünschte Reaktionen.

Der Kunde beachtet zumutbare Vorbereitungs, Sicherheits und Nachsorgehinweise. Eigenübungen oder Fütterungsempfehlungen sind nur im vereinbarten Umfang und unter Beachtung späterer tierärztlicher Anweisungen umzusetzen.

Während der Behandlung muss der Kunde oder eine volljährige, geeignete und entscheidungsbefugte Begleitperson anwesend sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Sicherheit und Verhalten des Tieres

Tiere sind auf dem Praxisgelände jederzeit sicher und der Tierart entsprechend zu führen. Hunde sind angeleint zu halten, soweit die Praxis für eine konkrete Maßnahme nichts anderes anweist.

Bekannte Beißvorfälle, ausgeprägtes Abwehrverhalten, erhebliche Angst oder andere sicherheitsrelevante Verhaltensweisen sind bei der Terminvereinbarung, spätestens aber vor Betreten des Behandlungsbereichs mitzuteilen.

Der Kunde bringt nach vorheriger Abstimmung geeignete Sicherungsmittel mit und wirkt bei einer sicheren, tierschutzgerechten Durchführung mit.

Kontakte zu anderen Tieren sind zu vermeiden und erfolgen nur nach Freigabe durch die Praxis.

8. Ansteckende Erkrankungen und Parasiten

Bei Fieber, Erbrechen, akutem Durchfall, starkem Husten, Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung oder relevantem Parasitenbefall muss der Kunde die Praxis vor dem Termin informieren.

Das Tier darf die Praxis in diesen Fällen erst nach ausdrücklicher Abstimmung betreten. Die Praxis kann den Termin aus Gründen des Infektionsschutzes verschieben oder eine vorherige tierärztliche Abklärung verlangen.

Gesetzliche Melde und Anzeigepflichten sowie behördliche Schutzmaßnahmen bleiben unberührt.

Der Kunde hat nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass sich der Hund vor Betreten der Praxis gelöst hat. Urin und Kotabsatz im Eingangsbereich und in den Praxisräumen sind zu vermeiden.

Setzt ein Hund auf dem Außengelände Kot ab, muss der Kunde diesen unverzüglich aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Geeignete Beutel sind vom Kunden mitzuführen.

9. Unterwasserlaufband und andere Geräteanwendungen

Die Praxis entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob eine Geräteanwendung für das Tier geeignet und sicher ist. Sie kann die Anwendung bei gesundheitlichen Gegenanzeigen, erheblichem Stress, unzureichender Hygiene oder einem sonstigen Sicherheitsrisiko ablehnen oder abbrechen.

Für das Unterwasserlaufband muss der Hund sauber sein, sich vor der Einheit gelöst haben und darf in den letzten zwei Stunden vor der Anwendung keine größere Mahlzeit erhalten haben. Individuelle Hinweise der Praxis sind zu beachten.

Der Kunde bringt geeignete Handtücher und bei Bedarf verträgliche Belohnungen mit.

Stellt die Praxis trotz vorherigen Hinweises ein Handtuch bereit, wird hierfür ein Gesamtpreis von 3 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

Das Unterwasserlaufband darf nicht genutzt werden, wenn der Hund läufig ist, eine ansteckende Erkrankung oder ein entsprechender Verdacht besteht, offene Wunden vorliegen, eine akute oder häufig wiederkehrende Blasenentzündung besteht oder eine nicht sicher beherrschbare Harn oder Kotinkontinenz vorliegt. Bei stark verschmutztem Fell kann die Praxis die Anwendung ablehnen. Eine tierärztlich bestätigte und durch geeignete Schutzmaßnahmen sicher beherrschbare Situation kann nach vorheriger Einzelfallprüfung zugelassen werden, soweit keine fachlichen oder hygienischen Gründe entgegenstehen.

Hündinnen können während der Läufigkeit außerhalb des Unterwasserlaufbands behandelt werden. In den gesamten Praxisräumen müssen sie eine geeignete Läufigkeitshose oder Windel tragen.

Verursacht der Kunde oder das Tier aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Missachtung der mitgeteilten Hygiene oder Vorbereitungspflichten eine außergewöhnliche Verunreinigung, kann die Praxis die erforderlichen und angemessenen zusätzlichen Reinigungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Weitergehende Schäden können nur verlangt werden, wenn und soweit ihre gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall nachgewiesen sind. Eine automatische Berechnung nachfolgender Termine erfolgt nicht.

10. Preise, Fälligkeit und Zahlung

Es gilt der bei Vertragsschluss für die gebuchte Leistung ausgewiesene oder individuell vereinbarte Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die bei der Buchung angezeigte oder mitgeteilte Preisfassung.

Dauer, Leistungsumfang und mögliche Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss angezeigt oder mitgeteilt. Eine längere Behandlungsdauer oder zusätzliche Leistung wird nur nach Abstimmung berechnet.

Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung fällig und kann mit Barzahlung oder Girokarte bezahlt werden.

Rechnungszahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

Eine Erstattung durch eine Tierkrankenversicherung oder einen sonstigen Dritten ist nicht geschuldet. Der Kunde bleibt unabhängig von einer möglichen Erstattung zur Zahlung verpflichtet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Praxis kann gesetzliche Verzugszinsen und den nachweisbaren, erforderlichen Verzugsschaden verlangen. Die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder einer Rechtsanwaltskanzlei bleibt nach Eintritt des Verzugs vorbehalten.

11. Terminabsage und Ausfallhonorar

Termine werden für das jeweilige Tier verbindlich und ausschließlich reserviert.

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist möglich, wenn sie der Praxis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn zugeht. Die Absage kann telefonisch an 0173 5840498, per E Mail an hallo@nh-tiergesundheit.de oder über WhatsApp an 0173 5840498 erfolgen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang bei der Praxis.

Geht die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn zu oder erscheint der Kunde nicht, kann die Praxis 100 Prozent des vereinbarten Behandlungspreises als Ausfallhonorar verlangen, sofern der Termin ausschließlich für das Tier reserviert war und nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Terminvergabe werden angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch beziehungsweise Schaden entstanden ist. Der Praxis bleibt der Nachweis eines höheren Ausfalls nach den gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.

Kein Ausfallhonorar fällt an, wenn der Termin wegen einer akut aufgetretenen ansteckenden Erkrankung des Tieres oder aufgrund höherer Gewalt nicht wahrgenommen werden kann. Der Kunde muss die Praxis unverzüglich informieren. Die Praxis kann einen zumutbaren Nachweis verlangen. Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes, auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis. Weitergehende zwingende gesetzliche Fälle bleiben unberührt.

Die Absage eines einzelnen Termins beendet eine gegebenenfalls vereinbarte Behandlungsreihe nicht, sofern der Kunde nicht eindeutig erklärt, dass keine weiteren Leistungen gewünscht sind.

12. Verspätung

Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit verkürzen, wenn nachfolgende Termine sonst beeinträchtigt würden.

Der vereinbarte Preis bleibt fällig, soweit die Praxis für den vereinbarten Zeitraum leistungsbereit war und der Kunde die Verspätung zu vertreten hat.

Bei erheblicher Verspätung kann die Praxis die Behandlung aus fachlichen oder organisatorischen Gründen ablehnen. Ein mögliches Ausfallhonorar richtet sich in diesem Fall nach Ziffer 11.

13. Ablehnung und Abbruch einer Behandlung

Die Praxis darf eine Behandlung aus fachlichen, tierschutzrechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen ablehnen oder abbrechen. Dies gilt insbesondere bei fehlender Mitwirkung, erheblichen Gegenanzeigen, unbeherrschbarem Verhalten, akuter Infektionsgefahr oder tierärztlichem Abklärungsbedarf.

Das Wohl des Tieres und die Sicherheit der anwesenden Personen haben Vorrang.

Abgerechnet werden die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer vom Kunden zu vertretenden Leistungsstörung, bleiben unberührt.

14. Hausbesuche

Hausbesuche sind auf Anfrage und nach vorheriger Vereinbarung bis zu einer einfachen Entfernung von 30 Kilometern ab der Praxisanschrift möglich.

Zusätzlich zum Behandlungspreis wird folgende Anfahrtspauschale berechnet:

Einfache Entfernung ab der Praxis

Anfahrtspauschale einschließlich Umsatzsteuer

Bis 5 Kilometer

5 Euro

Über 5 bis 10 Kilometer

15 Euro

Über 10 bis 15 Kilometer

20 Euro

Über 15 bis 20 Kilometer

25 Euro

Über 20 bis 25 Kilometer

30 Euro

Über 25 bis 30 Kilometer

35 Euro

Maßgeblich ist die übliche Straßenverbindung zwischen der Praxisanschrift und dem Ort des Hausbesuchs. Die konkrete Anfahrtspauschale und der voraussichtliche Gesamtpreis werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Der Kunde sorgt für einen sicheren, ausreichend beleuchteten und für die vereinbarte Leistung geeigneten Behandlungsplatz.

Kann die Behandlung wegen ungeeigneter Bedingungen vor Ort oder wegen einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Sicherung des Tieres nicht durchgeführt werden, richten sich Vergütung und Fahrtkosten nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen zum Ausfallhonorar.

15. Gutscheine

Entgeltlich erworbene Wertgutscheine werden mit ihrem ausgewiesenen Geldwert auf die bei Einlösung geltenden Preise angerechnet.

Die Gutscheine können bis zum Eintritt der gesetzlichen Verjährung eingelöst werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Reicht der Gutscheinwert für die gewählte Leistung nicht aus, ist die Differenz zu zahlen. Ein Restguthaben bleibt bis zum Eintritt der Verjährung bestehen.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.

 

17. Haftung

Die Praxis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Das Ausbleiben des gewünschten Erfolgs begründet für sich allein keinen Schadensersatzanspruch.

Hat der Kunde durch unrichtige oder unvollständige Angaben, die Missachtung von Sicherheits- oder Nachsorgehinweisen oder eine unzureichende Sicherung des Tieres zur Entstehung eines Schadens beigetragen, gelten die gesetzlichen Regelungen über das Mitverschulden.

Die gesetzliche Tierhalterhaftung, insbesondere nach § 833 BGB, bleibt unberührt.

18. Datenschutz und Kommunikation mit anderen Behandelnden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung unter https://www.nh-tiergesundheit.de/datenschutzerklaerung/ sowie gegebenenfalls ein bei Vertragsschluss bereitgestelltes Datenschutzmerkblatt.

Ein Austausch von Unterlagen oder Informationen mit Tierarztpraxen oder anderen Behandelnden erfolgt nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie freiwillig, konkret und getrennt vom Vertrag eingeholt.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Die Praxis ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand für Verbraucher vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Regelung führt nicht zu einer geltungserhaltenden Reduktion einer unwirksamen Klausel.

 

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